Bonitätsprüfung, Datenschutz und Betrugsprävention: Was Unternehmen wissen müssen

Aktuelle Stellungnahmen des Bundesrates und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zeigen, welche Anforderungen für Wirtschaftsauskunfteien in der Schweiz gelten. Intrum ordnet ein, weshalb Bonitätsinformationen für Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten wichtig sind und welche Rolle Datenschutz und Betrugsprävention dabei spielen.

Ob beim Kauf auf Rechnung, beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder bei digitalen Dienstleistungen: Unternehmen müssen häufig innerhalb weniger Sekunden entscheiden, ob sie ein finanzielles Risiko eingehen. Bonitätsprüfungen helfen, die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls einzuschätzen. Weitere Prüfverfahren unterstützen Unternehmen dabei, Identitätsmissbrauch und Betrugsversuche zu erkennen.

Diese datenbasierten Entscheidungen erleichtern Geschäftsabschlüsse, werfen aber auch Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Informationen auf. Zwei aktuelle Entwicklungen verdeutlichen, wie wirtschaftliche Interessen und Datenschutz in der Schweiz zusammenspielen. 

Was bedeutet der aktuelle EDÖB-Entscheid für Wirtschaftsauskunfteien?

Am 29. Oktober 2026 veröffentlichte der EDÖB eine Verfügung gegen eine Wirtschaftsauskunftei. Beanstandet wurde insbesondere die Weiterverwendung von Personendaten aus einer Bonitätsdatenbank für Marketingzwecke.

Die Untersuchung betraf zudem die Verwendung von Informationen aus Auskunftsgesuchen sowie den Umgang mit Löschbegehren. Der EDÖB ordnete entsprechende Massnahmen an. Das betroffene Unternehmen hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die Verfügung ist somit noch nicht rechtskräftig. 

Intrum ist von diesem Verfahren nicht betroffen. 

Der Entscheid verdeutlicht einen wichtigen Grundsatz des Schweizer Datenschutzrechts: Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Weiteres für andere als die ursprünglich vorgesehenen und erkennbaren Zwecke verwendet werden. Für eine solche Weiterverwendung müssen die jeweiligen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. 

Warum sind Bonitätsprüfungen für die Schweizer Wirtschaft wichtig?

In seiner Antwort auf die parlamentarische Interpellation 26.3648 vom September 2026 bestätigt der Bundesrat die grundsätzliche Zulässigkeit der Bearbeitung von Bonitätsdaten unter den Voraussetzungen von Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe c des Datenschutzgesetzes (DSG).

Gleichzeitig anerkennt er den wirtschaftlichen Nutzen solcher Prüfungen. Sie tragen unter anderem dazu bei, dass Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden weiterhin den Kauf auf Rechnung anbieten.

Für Unternehmen bedeutet dies eine bessere Grundlage zur Beurteilung finanzieller Risiken. Konsumentinnen und Konsumenten profitieren wiederum von der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu beziehen, ohne unmittelbar bezahlen zu müssen.

Bonitätsprüfungen sind damit ein Bestandteil vieler alltäglicher Geschäftsprozesse, insbesondere im Online-Handel und bei Vertragsabschlüssen mit Zahlungsaufschub.

Intrum unterstützt Schweizer Unternehmen mit Bonitätsinformationen und datenbasierten Risikoprüfungen. Ziel ist es, fundierte Geschäftsentscheidungen zu ermöglichen und finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. 

Unternehmen brauchen verlässliche Informationen, um finanzielle Risiken einzuschätzen und Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen. Entscheidend ist dabei nicht, möglichst viele Daten zu sammeln, sondern die richtigen Informationen für den jeweiligen Zweck einzusetzen. Datenqualität, Transparenz und Datenschutz sind deshalb zentrale Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Risikoprüfung.
Bernhard Trippel, Intrum AG

Welche Rolle spielt Betrugsprävention bei digitalen Geschäftsabschlüssen?

Neben der Zahlungsfähigkeit einer Person stellt sich für Unternehmen zunehmend eine weitere Frage: Handelt es sich beim Gegenüber tatsächlich um die angegebene Person?

Ein positiver Bonitätsscore allein schützt nicht vor Betrug. Beispielsweise können Kriminelle bei einer Online-Bestellung die Identität einer anderen Person missbrauchen. In einem solchen Fall ist möglicherweise nicht die Zahlungsfähigkeit das Problem, sondern die Identität der bestellenden Person.

Deshalb ergänzen Unternehmen klassische Bonitätsprüfungen zunehmend durch Verfahren zur Betrugsprävention, auch Fraud Prevention genannt.

Dabei kommen unterschiedliche Ansätze zum Einsatz: 

  • Identitäts- und Datenabgleiche: Stimmen die angegebenen Informationen überein, oder bestehen Hinweise auf Unregelmässigkeiten?
  • Mustererkennung: Weisen Transaktionen oder wiederholte Anfragen auf verdächtige Aktivitäten hin?
  • Device Fingerprinting: Lassen sich anhand technischer Gerätemerkmale auffällige Nutzungsmuster erkennen? 

Intrum bietet dafür unter anderem Fraud Checks, den Intrum Fraud Pool und Device Fingerprinting an. Diese Lösungen ergänzen die Bonitätsprüfung und unterstützen Unternehmen dabei, betrugsverdächtige Aktivitäten frühzeitig zu identifizieren. 

Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Bonitätsprüfung beurteilt finanzielle Risiken. Die Betrugsprävention untersucht Hinweise auf mögliche Täuschung oder Identitätsmissbrauch. Beide Prüfungen verfolgen unterschiedliche Zwecke, für die jeweils die entsprechenden datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten. 

Welche Datenschutzregeln gelten für Bonitätsinformationen?

Die Bearbeitung von Bonitätsdaten unterliegt in der Schweiz dem Datenschutzgesetz. Zu den zentralen Grundsätzen gehören die Zweckbindung, die Verhältnismässigkeit, die Transparenz und die Richtigkeit der bearbeiteten Daten.

Auch die Rechte der betroffenen Personen sind gesetzlich geregelt. So haben Konsumentinnen und Konsumenten grundsätzlich das Recht, Auskunft über die Bearbeitung ihrer Personendaten zu verlangen. Unrichtige Daten können berichtigt werden. Auch Löschbegehren müssen geprüft werden, wobei gesetzliche Pflichten und bestehende Rechtfertigungsgründe zu berücksichtigen sind.

Der Bundesrat unterstreicht in seiner Antwort auf die Interpellation 26.3648 insbesondere die Bedeutung der Transparenz. Betroffene Personen müssen nachvollziehen können, welche Informationen über sie bearbeitet werden und woher diese stammen.

Bei Bonitätsscores sind im Rahmen des Auskunftsrechts auch Angaben zur zugrunde liegenden Berechnungslogik relevant. Gleichzeitig hält der Bundesrat fest, dass die konkrete Score-Formel unter bestimmten Umständen ein Geschäftsgeheimnis darstellen kann. 

Welche Verhaltensregeln gelten für Wirtschaftsauskunfteien in der Schweiz?

Neben den gesetzlichen Anforderungen bestehen gemeinsame Branchenstandards.

Die Interessengemeinschaft Wirtschaftsauskunfteien (IGWA) hat 2020 Verhaltensregeln eingeführt und diese 2023 an das revidierte Datenschutzgesetz angepasst. Zu den Mitgliedern gehören Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum.

Die Verhaltensregeln konkretisieren insbesondere, welche Arten personenbezogener Daten für Bonitätszwecke gespeichert werden und welche Aufbewahrungsfristen gelten. Die Mitgliedsunternehmen haben sich zur Einhaltung dieser gemeinsamen Standards verpflichtet.

Der Bundesrat verweist in seiner Antwort zur Interpellation 26.3648 ebenfalls auf die Bedeutung der Selbstregulierung und ermutigt die Branche, entsprechende Regeln umzusetzen. 

Für Intrum bilden die gesetzlichen Vorgaben und die Verhaltensregeln der IGWA einen wichtigen Rahmen für die Bearbeitung von Bonitätsinformationen. 

Warum gehören Datenqualität, Datenschutz und Risikoprüfung zusammen?

Bonitätsprüfungen und Betrugsprävention verfolgen unterschiedliche Ziele. Gemeinsam ist ihnen, dass die Aussagekraft ihrer Ergebnisse von der Qualität der verwendeten Informationen abhängt.

Fehlerhafte oder veraltete Daten können zu falschen Risikoeinschätzungen führen. Unzulässige Datenverwendungen können wiederum die Rechte betroffener Personen verletzen und das Vertrauen in datenbasierte Geschäftsprozesse beeinträchtigen.

Für Unternehmen geht es deshalb nicht allein darum, Risiken möglichst präzise zu erkennen. Ebenso wichtig ist, dass Informationen rechtmässig und zweckgebunden bearbeitet werden.

Die aktuellen Stellungnahmen des Bundesrates und des EDÖB verdeutlichen diese Zusammenhänge aus unterschiedlichen Perspektiven: Bonitätsinformationen erfüllen eine wichtige wirtschaftliche Funktion. Ihre Verwendung bleibt jedoch an klare rechtliche Anforderungen gebunden.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten schafft damit die Grundlage für fundierte Geschäftsentscheidungen, wirksame Risikoprüfungen und das Vertrauen von Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten. 

Quellen

EDÖB: Massnahmen gegen eine Wirtschaftsauskunftei, 29. Oktober 2026 
Schweizer Parlament: Interpellation 26.3648 zur Bewertung der Kreditwürdigkeit 
IG Wirtschaftsauskunfteien: Verhaltensregeln