Neue Regeln für das digitale Kundenonboarding und was sie für Unternehmen bedeuten

Ab dem 1. November 2026 gelten in der Schweiz angepasste FINMA-Vorgaben für die Video- und Onlineidentifizierung. Das revidierte Rundschreiben 2016/7 berücksichtigt die staatliche E-ID und stärkt den Schutz vor Identitätsbetrug. Für Finanzintermediäre ergeben sich neue Anforderungen an die Lebenderkennung und Wohnsitzprüfung. Erfahren Sie, was sich ändert und wie sich die Vorgaben ohne unnötige Medienbrüche in digitale Onboarding-Prozesse integrieren lassen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das teilrevidierte Rundschreiben 2016/7 zur Videoidentifizierung und Onlineidentifizierung verabschiedet, welches am 1. November 2026 in Kraft tritt.

Weitere Informationen dazu finden sich in der offiziellen Mitteilung der FINMA. 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Inkrafttreten: Das teilrevidierte FINMA-Rundschreiben 2016/7 gilt ab dem 1. November 2026.
  • Inkrafttreten: Das teilrevidierte FINMA-Rundschreiben 2016/7 gilt ab dem 1. November 2026. E-ID: Die staatliche elektronische Identität wird für die digitale Identifizierung zugelassen.
  • Sicherheit: Neue Vorgaben zur Lebenderkennung (Liveness Detection) stärken den Schutz vor Identitätsbetrug.
  • Wohnsitzprüfung: Zusätzliche digitale Verfahren werden zugelassen, um den Wohnsitz ohne Medienbruch zu überprüfen.
  • Für Unternehmen: Digitale Onboarding-Prozesse müssen auf die neuen regulatorischen Anforderungen abgestimmt werden.

Die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen auf das digitale Kundenonboarding.

Die Anpassungen bringen die Regulierung auf den neuesten technologischen Stand, insbesondere im Hinblick auf die kommende staatliche elektronische Identität und die Abwehr von betrügerischen Versuchen durch künstliche Intelligenz. Für Finanzintermediäre bedeutet dies neue Herausforderungen, aber auch grosse Chancen für eine sichere und effiziente digitale Identitätsprüfung.

Was sich bei VideoIdent, OnlineIdent und E-ID ändert

Das revidierte Rundschreiben schafft Klarheit bei digitalen Identifikationsverfahren, zieht aber gleichzeitig die Sicherheitsstandards an:

  • E-ID:

    Die staatliche elektronische Identität wird offiziell als Identifizierungsdokument zugelassen. Bei der Nutzung der E-ID für das digitale Onboarding werden neu eine biometrische Liveness Detection sowie eine Wohnsitzprüfung zwingend erforderlich. 
  • OnlineIdent mit QES:

    Auch bei der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur ohne persönliche Vorsprache sind nun eine Liveness Detection sowie eine zusätzliche Wohnsitzprüfung obligatorisch.
  • OnlineIdent:

    Die Pflicht zur Banküberweisung bleibt für das klassische Verfahren bestehen. Zahlungsdienstleister ohne Banklizenz wie Twint oder PayPal bleiben weiterhin ausgeschlossen. Dies macht dieses Verfahren im Massengeschäft oft schwer skalierbar.
  • VideoIdent:

    Amtliche Ausweise, die ausschliesslich über einen QR Code verfügen, sind nun für die Videoidentifikation zugelassen. Ein Beispiel hierfür ist der neue Schweizer Führerausweis.

Hürden und Chancen für die digitale Wirtschaft

Die zwingende Wohnsitzprüfung bei Verfahren mit QES und E-ID stellt Unternehmen vor eine prozessuale Hürde. Wenn Kundinnen und Kunden postalische Dokumente oder Stromrechnungen manuell einreichen müssen, drohen Medienbrüche und hohe Abbruchraten.

Gleichzeitig bietet das Obligatorium zur Lebenderkennung (Liveness Detection) einen starken und notwendigen Schutz vor synthetischen Identitäten und Deepfakes. Unternehmen, die diese Sicherheitsprüfungen nahtlos in ihre digitalen Abläufe integrieren können, stärken das digitale Vertrauen signifikant.

“Regulatorische Sicherheit und hohe Abschlussraten schliessen sich nicht aus. Intelligent kombinierte Identifikationsmethoden, automatisierte Adressprüfungen und Liveness Checks ermöglichen ein sicheres und nahtloses digitales Onboarding”

Bernhard Trippel, Experte für Digital Trust

Intrums Beitrag für ein nahtloses und konformes Onboarding

Als Marktführerin in der Schweiz für digitale Onboarding- und Trust-Lösungen beweisen wir, dass die Verschärfung der Identifikationspflichten nicht zu Lasten der Abschlussraten gehen muss. Intrum bietet modulare Lösungen, die regulatorische Konformität mit einer optimalen Nutzererfahrung verbinden:

  • Automatisierte Wohnsitzprüfung:

    Mit der grössten privat geführten Personendatenbank der Schweiz ermöglicht Intrum eine vollautomatisierte Adressprüfung im Hintergrund. Dies geschieht in Echtzeit und ganz ohne Medienbruch für die Endkundschaft.
  • Digitale Alternativen:

    Wir nutzen die von der FINMA neu geschaffenen Freiräume und evaluieren modernste Methoden wie die geografische Lokalisierung (Geolocation), um den Identifikationsprozess weiter zu verschlanken.
  • Integrierte Dokumentenprüfung:

    Für Ausnahmefälle bietet unsere Plattform die Möglichkeit, Rechnungen direkt und volldigital im Prozess zu erfassen und automatisiert zu verifizieren.
  • Sichere Liveness Detection:

    Unsere Identifikationslösungen verfügen über nahtlos integrierte biometrische Echtheitsprüfungen, die höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen und die Wertschöpfung der E-ID optimal ergänzen.

Fazit

Die neuen FINMA Vorgaben verlangen von Finanzinstituten und digitalen Plattformen Anpassungsfähigkeit. Unternehmen, die jetzt auf intelligente und datengetriebene Identifikationsplattformen setzen, wandeln diese regulatorischen Pflichten in einen echten Wettbewerbsvorteil um. Das Resultat ist ein Onboarding, das maximale Sicherheit mit minimaler Reibung vereint.