Einordnung zur Berichterstattung im K-Tipp
In der Ausgabe 08/2026 berichtet der K-Tipp über Inkassofälle im Zusammenhang mit via AGB vertraglich vereinbarten Bearbeitungsgebühren bei Zahlungsverzug und leitet daraus allgemeine Aussagen zur grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Gebühren ab.
Die Darstellung enthält dabei teilweise unzutreffende Aussagen zur Frage von vertraglich vereinbarten Gebühren. Zentrale Aspekte unserer Stellungnahme wurden nicht berücksichtigt.
Die Einordnung des rechtlichen Rahmens bleibt unvollständig.
Entgegen der Darstellung im Artikel handelt es sich in den beschriebenen Fällen nicht um pauschal erhobene Inkassogebühren von Intrum.
Die im Verzugsfall anfallenden Gebühren sind explizit, betragsmässig festgelegt und von unseren Auftraggebern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertraglich vereinbart. Die geltend gemachten Gebühren infolge Zahlungsverzugs beruhen damit unmittelbar auf der zugrunde liegenden Vertragsbeziehung zwischen Anbieter sowie Kundinnen und Kunden.
Der Bundesrat hält in seinem Bericht zu den Praktiken der Inkassounternehmen vom 22. März 2017 fest, dass geltend gemachte Gebühren infolge Zahlungsverzugs in der Praxis vertraglich geregelt werden können und dies meist über die AGB der Gläubiger erfolgen wird.
Die im Artikel vertretene pauschale Aussage, wonach Gebühren infolge Zahlungsverzugs, die über die AGB von Gläubigern mit Kundinnen und Kunden vereinbart wurden, grundsätzlich unzulässig seien, greift vor diesem Hintergrund zu kurz.
Intrum hält sich an den Code of Conduct
Intrum bearbeitet Forderungen und Bearbeitungsgebühren infolge Zahlungsverzugs im Auftrag von Gläubigerinnen und Gläubigern und auf Basis der übergebenen Vertragsunterlagen. Als Mitglied von Inkasso Suisse halten wir uns an den Code of Conduct, der Transparenz, Verhältnismässigkeit sowie den Umgang mit bestrittenen Forderungen verbindlich regelt.
Für Intrum ist zentral, dass jede Forderung strukturiert geprüft wird und betroffene Personen die Möglichkeit haben, Einwände geltend zu machen. Unsere Schreiben weisen systematisch darauf hin, dass Forderungen bei Unstimmigkeiten schriftlich bestritten werden können. Gleichzeitig bieten wir konkrete Lösungsoptionen an, etwa Teilzahlungen oder Stundungen.
Im dargestellten Zusammenhang bleibt zudem unbeantwortet, weshalb mehrere Erinnerungen und Mahnungen unbeachtet geblieben sind. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht in der Regel eine Klärung ohne zusätzliche Aufwendungen.
Unser Ziel ist es, in jedem einzelnen Fall eine nachvollziehbare, faire und rechtlich abgestützte Lösung zu finden.
Voraussetzung dafür ist der Dialog.
Die Kontaktaufnahme mit uns ist wichtig
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht in der Regel eine Klärung ohne zusätzliche Aufwendungen.
Folgende Optionen bieten wir den Konsumentinnen und Konsumenten auf unserer Webseite an. Am einfachsten kann die offene Forderung in unserem Konsumentenportal bearbeitet werden.