GwG-Reform 2026

GwG-Reform 2026: Digitale Identifikation und elektronische Signatur für Anwaltskanzleien, Notariate und Treuhandunternehmen

Ab dem 1. Oktober 2026 treten in der Schweiz neue Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) in Kraft. Für bestimmte Beratertätigkeiten entstehen zusätzliche Anforderungen an Identifikation, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen.

Mit SIGN von Intrum digitalisieren Sie Identifikations- und Signaturprozesse sicher und nachvollziehbar. Die Lösung unterstützt Organisationen dabei, regulatorische Anforderungen effizient in ihre bestehenden Abläufe zu integrieren, ersetzt jedoch keine rechtliche Beurteilung oder Compliance-Entscheidung.

Was ändert sich mit der GwG-Reform 2026?

Die Revision des Geldwäschereigesetzes und das neue Transparenzregister führen zusätzliche Pflichten für bestimmte berufsmässige Beratungsleistungen ein.

Je nach Tätigkeit können unter anderem folgende Anforderungen entstehen:

  • Identifikation der Vertragspartei
  • Feststellung wirtschaftlich berechtigter Personen (UBO)
  • risikobasierte Abklärungen
  • nachvollziehbare Dokumentation
  • organisatorische Massnahmen und Kontrollen
  • gegebenenfalls Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO)

Nicht jedes Mandat fällt automatisch unter die neuen Bestimmungen. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit und deren Ausgestaltung.

Wer ist von der GwG-Reform betroffen?

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen können insbesondere relevant sein für:

SIGN GWG Grafik 1

Ob tatsächlich eine GwG-Unterstellung vorliegt, muss anhand der konkreten Tätigkeit geprüft werden.

Bin ich betroffen?

Als erste Orientierung helfen folgende Fragen:

  • Erbringen Sie berufsmässig Leistungen für Dritte?
  • Betrifft Ihre Tätigkeit einen gesetzlich definierten Bereich?
  • Besteht ein Bezug zu einer relevanten Transaktion?
  • Gelten Ausnahmen oder besondere gesetzliche Regelungen?

Erst die rechtliche Beurteilung entscheidet über eine mögliche Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz.

Welche Herausforderungen entstehen in der Praxis?

Viele Organisationen arbeiten bereits digital. Trotzdem bestehen häufig Medienbrüche.

Typische Beispiele:

  • Dokumente werden per E-Mail versendet.
  • Ausweiskopien werden manuell geprüft.
  • Formulare werden mehrfach gespeichert.
  • Unterschriften erfolgen teilweise noch auf Papier.
  • Nachweise liegen in verschiedenen Systemen.

Dadurch steigt der Aufwand für Dokumentation, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit erheblich.

Wie unterstützt SIGN bei der GwG-Reform?

SIGN unterstützt Unternehmen bei digitalen Identifikations- und Signaturprozessen.

Digitale Identifikation

Personen können ortsunabhängig identifiziert werden. Die eingesetzte Methode richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den internen Richtlinien.

Elektronische Signatur

SIGN unterstützt sämtliche Signaturstufen:

  • einfache elektronische Signatur (EES)
  • fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
  • qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Nachvollziehbare Prozesse

Alle Prozessschritte werden dokumentiert.

Dadurch lassen sich

  • Zeitpunkte,
  • Aktionen,
  • Freigaben und
  • Ergebnisse

vollständig nachvollziehen.

Vorteile von SIGN

Mit SIGN erhalten Unternehmen eine Plattform für:

  • digitale Identifikation
  • elektronische Signaturen
  • dokumentierte Prozessschritte
  • White Label Branding
  • eigene Domains
  • strukturierte Prozessnachweise
  • Übergabe an bestehende Systeme

SIGN ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung, keine Compliance-Entscheidung und keine Registerführung.

Typischer SIGN-Prozess

Einladung versenden
Angaben erfassen
Ausweisdokument prüfen
Identität verifizieren
Dokument elektronisch unterzeichnen
Nachweise dokumentieren und übergeben

Alle Schritte können digital und nachvollziehbar durchgeführt werden.

Typische Anwendungsfälle

Anwaltskanzleien

Notariate

Treuhandunternehmen

Mandatsvereinbarungen
Vollmachten
UBO-Erklärungen
M&A-Projekte
digitale Mandatsannahme
Identifikation
Immobilientransaktionen
Vertretungsnachweise
elektronische Signaturen
Kunden-Onboarding
KYC-Aktualisierungen
Gesellschaftsadministration
Organänderungen
periodische Erklärungen

SIGN-Demo vereinbaren

In einer rund 20-minütigen Online-Demo zeigen wir Ihnen, wie SIGN funktioniert, welche Prozesse digitalisiert werden können, wie sich Medienbrüche reduzieren lassen und welche Anwendungsfälle für Ihre Organisation geeignet sind.

 

 

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur GwG-Reform 2026

Wann tritt die GwG-Reform 2026 in Kraft?

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Wer ist von der GwG-Reform betroffen?

Je nach Tätigkeit können insbesondere Anwaltskanzleien, Notariate und Treuhandunternehmen betroffen sein.

Ersetzt SIGN die rechtliche GwG-Prüfung?

Nein. SIGN unterstützt die technische Umsetzung digitaler Prozesse. Die rechtliche Beurteilung bleibt Aufgabe der jeweiligen Organisation.

Welche elektronischen Signaturen unterstützt SIGN?

SIGN unterstützt EES, FES und QES nach ZertES sowie eIDAS.

Kann SIGN bestehende Prozesse ergänzen?

Ja. SIGN kann in bestehende Identifikations- und Dokumentenprozesse integriert werden.