GwG-Reform 2026

GwG Reform 2026 Schweiz: Digitale Identifikation und elektronische Signatur für Anwaltskanzleien, Notariate und Treuhandunternehmen

Ab dem 1. Oktober 2026 bringt das revidierte Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) neue Pflichten für berufsmässige Beratertätigkeiten in der gesamten Schweiz. Die Folge sind höhere Anforderungen an die Identifikation, Dokumentation und die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen.

Mit der Lösung SIGN von Intrum integrieren Sie diese regulatorischen Anforderungen effizient und rechtssicher in Ihre bestehenden Abläufe. Dies geschieht vollständig digital und optimal zugeschnitten auf den Schweizer Markt.

Was ändert sich mit der GwG-Revision 2026?

Die Revision des Geldwäschereigesetzes in der Schweiz und das neue Transparenzregister führen zusätzliche Pflichten für bestimmte berufsmässige Beratungsleistungen ein. Je nach Tätigkeit können unter anderem folgende Anforderungen entstehen:

  • Identifikation der Vertragspartei
  • Feststellung wirtschaftlich berechtigter Personen (UBO Feststellung)
  • Risikobasierte Abklärungen
  • Nachvollziehbare Dokumentation für Revisionen
  • Organisatorische Massnahmen und interne Kontrollen
  • Gegebenenfalls Anschluss an eine Schweizer Selbstregulierungsorganisation (SRO)

Wer ist von der GwG Reform in der Schweiz betroffen?

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zielen auf Berufsgruppen ab, die Finanztransaktionen oder gesellschaftsrechtliche Strukturen für Dritte aufsetzen oder verwalten. Dazu gehören schweizweit insbesondere:

  • Schweizer Anwaltskanzleien
  • Notariate
  • Treuhandunternehmen
  • Finanzintermediäre und Unternehmensberater

Bin ich von den neuen GwG-Pflichten betroffen?

Nicht jedes Mandat fällt automatisch unter die neuen Compliance Bestimmungen. Als erste Orientierung für Ihre Organisation helfen folgende Fragen:

  • Betrifft Ihre Tätigkeit einen gesetzlich definierten Bereich wie die Gründung von
  • Schweizer Gesellschaften oder lokale Immobilientransaktionen?
  • Besteht ein Bezug zu einer relevanten Finanztransaktion?
  • Gelten Ausnahmen oder besondere gesetzliche Regelungen?

Hinweis: Erst die rechtliche Beurteilung Ihrer konkreten Tätigkeit entscheidet über eine mögliche Unterstellung unter das Schweizer Geldwäschereigesetz.

Warum die GwG Compliance bestehende Prozesse belastet

Viele Organisationen arbeiten bereits digital, verlieren aber Zeit durch ineffiziente Schnittstellen. Typische Compliance Fallen und Zeitfresser im KYC Alltag (Know Your Customer):

  • Medienbrüche: Dokumente und Ausweiskopien werden ungesichert per Mail versendet und manuell geprüft.
  • Dezentrale Daten: GwG Nachweise und Formulare liegen verstreut in verschiedenen Systemen.
  • Verzögerungen: Unterschriften für Mandatsvereinbarungen erfolgen teilweise noch auf Papier.

Das Resultat ist ein steigender und nicht fakturierbarer Administrationsaufwand sowie erhöhte Risiken hinsichtlich Kontrolle und GwG Compliance.

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Wie unterstützt SIGN bei der GwG-Reform?

SIGN bietet eine zentrale Plattform für digitale Identifikationsprozesse und Signaturprozesse, die sich nahtlos in Ihren Arbeitsalltag einfügt.

 

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1. Digitale Identifikation (KYC)

Personen können ortsunabhängig und rechtssicher identifiziert werden. Die eingesetzte Methode richtet sich flexibel nach den Schweizer Vorgaben und Ihren internen Richtlinien.

2. Elektronische Signatur Schweiz

IGN unterstützt sämtliche Signaturstufen nach Schweizer Recht, um jede Art von Dokument rechtsgültig abzuwickeln:

  • Einfache elektronische Signatur (EES)
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES Schweiz)

3. Nachvollziehbare Prozesse

Jeder Prozessschritt wird manipulationssicher dokumentiert. Zeitpunkte, Aktionen, Freigaben und Ergebnisse sind für interne Kontrollen oder SRO Revisionen jederzeit vollständig abrufbar.

Typischer digitaler Prozess mit SIGN

Der Ablauf ist auf maximale Effizienz für Sie und Ihre Mandanten ausgelegt:

  1. Dokumentenupload: Sie laden das zu signierende Dokument in SIGN hoch.
  2. Einladung: Die involvierten Parteien erhalten eine Aufforderung zur digitalen Identifikation und Signatur.
  3. Identifikation: Der Mandant weist sich digital aus, beispielsweise per Autoidentifikation.
  4. Signatur: Das Dokument wird auf der erforderlichen Signaturstufe elektronisch unterschrieben.
  5. Dokumentation: Ein Audit Trail speichert den kompletten GwG Nachweis rechtssicher ab

 

 

Typische Anwendungsfälle für Schweizer Unternehmen

Anwaltskanzleien

Notariate

Treuhandunternehmen

Mandatsvereinbarungen
Vollmachten
M&A Projekte
Digitale Mandatsannahme
Digitale Identifikation bei Immobilientransaktionen
Vertretungsnachweise
UBO Erklärungen
Organänderungen
Digitales Kundenonboarding
Laufende KYC Aktualisierungen
Schweizer Gesellschaftsadministration
Periodische Erklärungen

Die Lösung passt sich den spezifischen regulatorischen Anforderungen Ihrer Branche an.

 

Ihre Vorteile mit SIGN im Überblick

  • Alles aus einer Hand: Digitale Identifikation, elektronische Signaturen und dokumentierte GwG Prozesse in einer Plattform.
  • Ihr Branding: White Labeling und Nutzung eigener Domains für einen professionellen Auftritt gegenüber Ihren Mandanten.
  • Einfache Integration: Reibungslose Übergabe der Daten an Ihre bestehenden Kanzleisysteme oder Treuhandsysteme.
  • Strukturierte Nachweise: Reduzierung von Haftungsrisiken durch saubere Audit Trails.

Disclaimer: SIGN unterstützt Organisationen dabei, regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen. Die Software ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung, keine Compliance Entscheidung und keine Registerführung.

 

SIGN in der Praxis erleben

Sparen Sie wertvolle Zeit bei der GwG Compliance. In einer kompakten und 20 Minuten dauernden Onlinedemo zeigen wir Ihnen, wie SIGN funktioniert, sich in Ihre Systemlandschaft integriert und Ihren administrativen Aufwand spürbar senkt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur GwG-Reform 2026

Wann tritt die GwG-Reform 2026 in Kraft?

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Wer ist von der GwG-Reform betroffen?

Selon le type d'activité, cela peut notamment concerner les cabinets d'avocats, les études notariales et les sociétés fiduciaires.

Ersetzt SIGN die rechtliche GwG-Prüfung?

Nein. SIGN unterstützt die technische Umsetzung digitaler Prozesse. Die rechtliche Beurteilung bleibt Aufgabe der jeweiligen Organisation.

Welche elektronischen Signaturen unterstützt SIGN?

SIGN unterstützt EES, FES und QES nach ZertES sowie eIDAS.

Kann SIGN bestehende Prozesse ergänzen?

Ja. SIGN kann in bestehende Identifikations- und Dokumentenprozesse integriert werden.

Welche Dokumente können im GwG-Kontext über SIGN verarbeitet werden?

Mögliche Dokumente sind beispielsweise:

  • Mandatsvereinbarungen
  • Vollmachten
  • GwG-Selbstauskünfte
  • Erklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person
  • Kundenannahmeformulare
  • Zustimmungserklärungen
  • Risiko- und Compliance-Fragebogen
  • Gesellschafts- und Transaktionsdokumente
  • interne Freigaben

Bestätigungen und Nachweise
 
Die benötigte Signaturstufe muss je Dokument separat festgelegt werden.

Wie unterstützt SIGN die Dokumentationspflicht?

SIGN erstellt einen nachvollziehbaren digitalen Prozess. Je nach Konfiguration können relevante Prozessschritte, Zeitpunkte, Identifikationsresultate und Signaturinformationen dokumentiert werden.

Damit kann besser nachgewiesen werden, wer einen Prozess durchgeführt, welches Dokument unterzeichnet und wann der Vorgang abgeschlossen wurde. Dies unterstützt interne Kontrollen und die Vorbereitung auf Prüfungen.

Ersetzt der SIGN-Nachweis eine vollständige GwG-Akte?

Nein. Der SIGN-Nachweis dokumentiert die innerhalb von SIGN ausgeführten Identifikations- und Signaturschritte.

Eine vollständige GwG-Akte kann zusätzliche Unterlagen enthalten, beispielsweise Abklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person, Risikobewertungen, Registerauszüge, Hintergrundprüfungen, interne Entscheide oder laufende Überwachungsmassnahmen. Diese Informationen müssen im vorgesehenen internen System oder Dossier zusammengeführt werden.

Speichert SIGN die Dokumente dauerhaft?

Nein. SIGN ist bewusst kein Dokumentenarchiv. Dokumente werden standardmässig nach 90 Tagen automatisch aus SIGN gelöscht.

Die Aufbewahrungsdauer kann gemäss Kundenanforderungen individuell konfiguriert werden. Für die gesetzlich oder intern notwendige Langzeitaufbewahrung sollten die abgeschlossenen Dokumente und Nachweise in das bestehende Dokumentenmanagement-, Archiv- oder Fachsystem übertragen werden.

Können Dokumente vor Ablauf der 90 Tage gelöscht werden?

Die Lösch- und Aufbewahrungsregeln können abhängig von der vereinbarten Kundenkonfiguration festgelegt werden. Dabei müssen rechtliche Aufbewahrungspflichten, interne Vorgaben und Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden.

SIGN Gwg Titel Broschüre

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