Häufig gestellte Fragen

FAQ GwG-Reform 2026

zur GwG-Reform 2026

GwG-Reform 2026

Wann tritt die GwG-Reform 2026 in Kraft?

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Wer ist von der GwG-Reform betroffen?

Selon le type d'activité, cela peut notamment concerner les cabinets d'avocats, les études notariales et les sociétés fiduciaires.

Ersetzt SIGN die rechtliche GwG-Prüfung?

Nein. SIGN unterstützt die technische Umsetzung digitaler Prozesse. Die rechtliche Beurteilung bleibt Aufgabe der jeweiligen Organisation.

Welche elektronischen Signaturen unterstützt SIGN?

SIGN unterstützt EES, FES und QES nach ZertES sowie eIDAS.

Kann SIGN bestehende Prozesse ergänzen?

Ja. SIGN kann in bestehende Identifikations- und Dokumentenprozesse integriert werden.

Welche Dokumente können im GwG-Kontext über SIGN verarbeitet werden?

Mögliche Dokumente sind beispielsweise:

  • Mandatsvereinbarungen
  • Vollmachten
  • GwG-Selbstauskünfte
  • Erklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person
  • Kundenannahmeformulare
  • Zustimmungserklärungen
  • Risiko- und Compliance-Fragebogen
  • Gesellschafts- und Transaktionsdokumente
  • interne Freigaben

Bestätigungen und Nachweise
 
Die benötigte Signaturstufe muss je Dokument separat festgelegt werden.

Wie unterstützt SIGN die Dokumentationspflicht?

SIGN erstellt einen nachvollziehbaren digitalen Prozess. Je nach Konfiguration können relevante Prozessschritte, Zeitpunkte, Identifikationsresultate und Signaturinformationen dokumentiert werden.

Damit kann besser nachgewiesen werden, wer einen Prozess durchgeführt, welches Dokument unterzeichnet und wann der Vorgang abgeschlossen wurde. Dies unterstützt interne Kontrollen und die Vorbereitung auf Prüfungen.

Ersetzt der SIGN-Nachweis eine vollständige GwG-Akte?

Nein. Der SIGN-Nachweis dokumentiert die innerhalb von SIGN ausgeführten Identifikations- und Signaturschritte.

Eine vollständige GwG-Akte kann zusätzliche Unterlagen enthalten, beispielsweise Abklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person, Risikobewertungen, Registerauszüge, Hintergrundprüfungen, interne Entscheide oder laufende Überwachungsmassnahmen. Diese Informationen müssen im vorgesehenen internen System oder Dossier zusammengeführt werden.

Speichert SIGN die Dokumente dauerhaft?

Nein. SIGN ist bewusst kein Dokumentenarchiv. Dokumente werden standardmässig nach 90 Tagen automatisch aus SIGN gelöscht.

Die Aufbewahrungsdauer kann gemäss Kundenanforderungen individuell konfiguriert werden. Für die gesetzlich oder intern notwendige Langzeitaufbewahrung sollten die abgeschlossenen Dokumente und Nachweise in das bestehende Dokumentenmanagement-, Archiv- oder Fachsystem übertragen werden.

Können Dokumente vor Ablauf der 90 Tage gelöscht werden?

Die Lösch- und Aufbewahrungsregeln können abhängig von der vereinbarten Kundenkonfiguration festgelegt werden. Dabei müssen rechtliche Aufbewahrungspflichten, interne Vorgaben und Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden.