FAQ GwG-Reform 2026
GwG-Reform 2026
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Selon le type d'activité, cela peut notamment concerner les cabinets d'avocats, les études notariales et les sociétés fiduciaires.
Nein. SIGN unterstützt die technische Umsetzung digitaler Prozesse. Die rechtliche Beurteilung bleibt Aufgabe der jeweiligen Organisation.
SIGN unterstützt EES, FES und QES nach ZertES sowie eIDAS.
Ja. SIGN kann in bestehende Identifikations- und Dokumentenprozesse integriert werden.
Mögliche Dokumente sind beispielsweise:
- Mandatsvereinbarungen
- Vollmachten
- GwG-Selbstauskünfte
- Erklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person
- Kundenannahmeformulare
- Zustimmungserklärungen
- Risiko- und Compliance-Fragebogen
- Gesellschafts- und Transaktionsdokumente
- interne Freigaben
Bestätigungen und Nachweise
Die benötigte Signaturstufe muss je Dokument separat festgelegt werden.
SIGN erstellt einen nachvollziehbaren digitalen Prozess. Je nach Konfiguration können relevante Prozessschritte, Zeitpunkte, Identifikationsresultate und Signaturinformationen dokumentiert werden.
Damit kann besser nachgewiesen werden, wer einen Prozess durchgeführt, welches Dokument unterzeichnet und wann der Vorgang abgeschlossen wurde. Dies unterstützt interne Kontrollen und die Vorbereitung auf Prüfungen.
Nein. Der SIGN-Nachweis dokumentiert die innerhalb von SIGN ausgeführten Identifikations- und Signaturschritte.
Eine vollständige GwG-Akte kann zusätzliche Unterlagen enthalten, beispielsweise Abklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person, Risikobewertungen, Registerauszüge, Hintergrundprüfungen, interne Entscheide oder laufende Überwachungsmassnahmen. Diese Informationen müssen im vorgesehenen internen System oder Dossier zusammengeführt werden.
Nein. SIGN ist bewusst kein Dokumentenarchiv. Dokumente werden standardmässig nach 90 Tagen automatisch aus SIGN gelöscht.
Die Aufbewahrungsdauer kann gemäss Kundenanforderungen individuell konfiguriert werden. Für die gesetzlich oder intern notwendige Langzeitaufbewahrung sollten die abgeschlossenen Dokumente und Nachweise in das bestehende Dokumentenmanagement-, Archiv- oder Fachsystem übertragen werden.
Die Lösch- und Aufbewahrungsregeln können abhängig von der vereinbarten Kundenkonfiguration festgelegt werden. Dabei müssen rechtliche Aufbewahrungspflichten, interne Vorgaben und Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden.