Medienbericht zu einem Inkassofall: Einordnung durch Intrum

In einem kürzlich publizierten Artikel berichtet der Beobachter über einen Einzelfall im Zusammenhang mit einer Inkassoforderung aus dem Jahr 2015 und zieht daraus weitergehende Schlüsse zur Praxis von Intrum. Der Fall wurde in der Folge auch von anderen Medien aufgegriffen und teilweise zugespitzt dargestellt.

Die Darstellung bildet den Sachverhalt nur verkürzt ab.

 

Die Bearbeitung der Forderung erfolgte auf Grundlage der damals vorliegenden Unterlagen, darunter Rechnungskopien mit ausgewiesenen Verbindungsnachweisen, sowie im Austausch mit der betroffenen Person. Ein erhobener Einwand wurde geprüft und beantwortet. Nach einem erneuten Einwand im Jahr 2026 wurde der Fall nochmals überprüft und abgeschlossen. Entsprechend wurden auch die damit verbundenen Daten angepasst.

Einzelne Aussagen im Artikel, insbesondere zur Verjährung, sind so nicht korrekt wiedergegeben. Nach schweizerischem Recht führt der Eintritt der Verjährung nicht automatisch zum Erlöschen einer Forderung. Eine entsprechende Einrede muss aktiv geltend gemacht werden.

Für Intrum ist zentral, dass Forderungen strukturiert geprüft werden und betroffene Personen die Möglichkeit haben, Einwände einzubringen.

Wir fordern deshalb auf unseren Schreiben dazu auf, Forderungen bei Unstimmigkeiten zu bestreiten. Erfolgt keine Rückmeldung, wird ein Fall auf Basis der vorliegenden Informationen weiterbearbeitet.

Wir verfolgen einen konsequent lösungsorientierten Ansatz und stellen sicher, dass Fälle bei neuen Erkenntnissen erneut geprüft und entsprechend angepasst werden.

 


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Code of Conduct

Die dem Inkassoverband angeschlossenen Mitglieder setzen sich für ein einwandfreies, professionelles Inkasso und für optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen ein und wahren damit die Konsumenteninteressen.

 

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