Selbstregulierung – Nehmen Sie uns in die Pflicht.

Selbstregulierung – Nehmen Sie uns in die Pflicht.

Die Ombudsstelle von Inkasso Suisse ist die neutrale Beschwerdeinstanz, wenn es Streitigkeiten mit einem Mitglied von Inkasso Suisse gibt, bzw. diesem ein Verstoss gegen den Code of Conduct der Branche vorgeworfen wird. Der Beobachter hat in einem aktuellen Fall aufgezeigt, dass sich der Gang zur Ombudsstelle lohnt, und anerkennt damit, dass es die Mitglieder von Inkasso Suisse ernst meinen mit der Selbstregulierung. Gleichzeitig zeigt der Artikel auch auf, dass wir uns in der Einfachheit der Prozesse weiter verbessern können. Wir bleiben dran.

Für den Verband Inkasso Suisse und seine Mitglieder ist eine vertrauensvolle Leistungserbringung die Grundlage ihrer Geschäftstätigkeiten.

Seit Dezember 2020 macht Inkasso Suisse mit dem Code of Conduct zusätzlich klare und für alle Mitglieder verbindliche Vorgaben in der Berufsausübung, welche bei Nichteinhaltung durch die dazugehörende Ombudsstelle sanktioniert werden (weitere Infos unter den FAQ). Mit dem Code of Conduct wahrt Inkasso Suisse die Interessen der Gläubiger und schützt gleichzeitig die Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch und nimmt die Mitglieder in die Pflicht.

 

Wir begrüssen die Aufforderung vom Beobachter sehr, dass uns alle Konsumentinnen und Konsumenten an den Versprechen des Verhaltenskodex messen, diese einfordern und bei Verstössen klagen. Auch Intrum wurde bereits wegen Verstössen verurteilt, und wir sehen es als Chance, unsere Prozesse und Verhaltensweise konsequent zu hinterfragen und zu optimieren.
Jason Glanzmann, Commercial Director