Intrum als verlässlicher Partner bei der Forderungsbewirtschaftung ausstehender Covid-19-Kredite – dies bescheinigt der Prüfbericht «Beizug Dritter» der EFK.

Der Bundesrat hatte im Februar 2022 über die Möglichkeit informiert, für die Forderungsbewirtschaftung von Covid-19-Krediten Dritte beizuziehen. Intrum nimmt dabei gemäss dem kürzlich publizierten Prüfbericht «Beizug Dritter» der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) eine wichtige Rolle im operativen Tagesgeschäft ein. Wir sind stolz, ein wichtiger und verlässlicher Partner zu sein.

Forderungsbewirtschaftung der Covid-19-Kredite

In seiner Sitzung vom 2. Feburar 2022 beschäftigte sich der Bundesrat mit den Covid-19-Krediten. Neben weiteren Beschlüssen zum Thema informierte er über die Forderungsbewirtschaftung.

Nimmt eine Bank die Bürgschaft bei ausstehenden Rückzahlungen eines Covid-19-Kredits in Anspruch, geht die ausstehende Kreditforderung von der kreditgebenden Bank auf die jeweilige Bürgschaftsorganisation zur Forderungsbewirtschaftung über. Zur Forderungsbewirtschaftung haben diese die Möglichkeit, Dritte beizuziehen. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle erfolgt die Forderungsbewirtschaftung durch Intrum.

Bei der Forderungsbewirtschaftung durch Intrum werden die Unternehmen zu einer Kontaktaufnahme aufgefordert, damit ein Rückzahlungsplan für den ausstehenden Forderungsbetrag vereinbart werden kann. Unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Unternehmens wird ein angemessener Beginn der Amortisationen mit betriebswirtschaftlich tragbaren Raten und einer angemessenen Rückzahlungsfrist festgelegt. Mit diesem Vorgehen kann insbesondere auch den Umständen der von der Krise besonders betroffenen Branchen Rechnung getragen werden. Zudem wurde auch bezüglich der für die Unternehmen anfallenden Kosten eine unternehmensfreundliche Vorgehensweise gewählt. Den betreffenden Unternehmen werden lediglich allfällige Betreibungsgebühren, aber kein Verzugsschaden, kein Verzugszins und keine sonstigen Kosten aus der Forderungsbewirtschaftung belastet.

Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK)

Inzwischen ist der Prüfbericht der EFK «Beizug Dritter» erschienen und publiziert und attestiert Intrum eine wichtige Rolle im operativen Tagesgeschäft.

Wir sind stolz, mit unserem lösungsorientiertem Vorgehen zu überzeugen und ein zuverlässige Partner zu sein.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilung des Bundesrats Februar 2022

Prüfbericht der EFK