Schweizer Wirtschaftsauskunfteien vereinbaren gemeinsamen Verhaltenscodex zum Datenschutz

Bisnode D&B, Creditreform, CRIF und Intrum haben sich in einem Verhaltenscodex auf verbindliche Vorgaben für die Bearbeitung von personenbezogenen Daten geeinigt. Der Codex umfasst nicht nur die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes DSG durch die Auskunfteien, sondern stellt auch klar, welche Datenarten die Auskunfteien in welcher Frist speichern dürfen. Die Auskunfteien tragen damit den Anliegen der Öffentlichkeit in Bezug auf die Bearbeitung und Speicherung von Daten Rechnung, bekennen sich aber gleichzeitig zur Wichtigkeit von Bonitätsinformationen für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten und die Schweizer Wirtschaft.

Bisnode D&B, Creditreform, CRIF und Intrum haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Umfang der bearbeiteten Daten über natürliche Personen und die Dauer der Speicherung regelt. Die vier Wirtschaftsauskunfteien verpflichten sich darin, ausschliesslich Personendaten zu verarbeiten, die zur Identifikation oder zur Prüfung der Bonität notwendig sind.

Von der Speicherung ausgenommen sind demnach unter anderem Informationen zu Religion, Politik, Gesundheit, Intimsphäre, Abstammung, oder über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen. Ebenso keinen Einzug in das Register finden Daten aus sozialen Netzwerken, Autonummern, Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis oder Führerschein.

Die Vereinbarung regelt ausserdem die Speicherfristen für Personendaten. Diese Speicherfristen, für nicht betriebene Forderungen und Zahlungserfahrungen, für betriebene Forderungen sowie für Konkursverfahren, wurden mit Berücksichtigung des geltenden Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) festgelegt.

Wirtschaftsauskünfte im öffentlichen Interesse

Wirtschaftsauskunfteien leisten einen wichtigen, volkswirtschaftlichen Beitrag. Ohne ihre Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Informationen über die Zahlungsfähigkeit natürlicher Personen, wären breite Schichten der Bevölkerung von Kreditgeschäften wie etwa einem Kauf auf Rechnung praktisch ausgeschlossen. Ganze Branchen, beispielsweise in den Bereichen Handwerk, Handel, KMU, Immobilien, Energie, Bankwesen, Versicherungswesen, Leasing, Verlagswesen, Transport, Gastgewerbe und Hotellerie, sowie E-Commerce, Telekommunikation oder Online-Handel, sind auf die Möglichkeit angewiesen, Kunden vor einem Kauf auf ihre Zahlungsfähigkeit zu prüfen und damit das Ausfallrisiko richtig einzuschätzen. Von den Dienstleistungen der Wirtschaftsauskunfteien profitieren zurzeit ca. 100‘000 Kunden aus den obengenannten Branchen.

Schutz der Konsumenten

Die Verfügbarkeit von Bonitätsdaten trägt aber auch zum Schutz von Privatpersonen bei. Die Wirtschaftsauskunfteien übernehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion, indem sie Kreditkäufe von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten einschränken und dadurch mithelfen, einer übermässigen Verschuldung vorzubeugen.

Recht auf Selbstauskunft

Jede Privatperson hat gemäss dem Datenschutzgesetz das Recht, kostenlos eine Selbstauskunft einzuholen. Die Wirtschaftsauskunfteien müssen dazu sämtliche gespeicherten und bearbeiteten Daten in einer für den Antragsteller verständlichen Form herausgeben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Medienstelle der Intrum AG:

Daniela Brunner
Head of Marketing & Communications
Tel. 044 806 85 65
E-Mail: medienstelle@intrum.com