Vertretung eines Konsumenten
Sie vertreten einen Kosumenten, welcher bei uns eine offene Forderung hat.
Wenn Sie für eine andere Person alle finanziellen Angelegenheiten bezüglich eines oder aller Inkassofälle regeln möchten, brauchen wir von dem Konsumenten eine Vollmacht. Nach Erteilung und Einreichung der Vollmacht dürfen Sie den Konsumenten vertreten.
Als bevollmächtigter Vertreter können Sie für den Konsumenten:
-
einen Ratenplan vereinbaren
-
die Forderung bestreiten
-
die Insolvenz belegen und eine Stundung beantragen
-
eine laufende Sanierung bestätigen und einen Zahlungsaufschub vereinbaren
Eine Übersicht aller Optionen finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter KeyAssetCH@intrum.com.
