Vertreter

Sie vertreten einen Konsumenten oder eine Konsumentin mit einer offenen Forderung bei der Intrum

Erteilen einer Vollmacht

Wenn Sie für eine andere Person alle finanziellen Angelegenheiten bezüglich eines oder aller Inkassofälle regeln möchten, brauchen wir von dem Konsumenten / der Konsumentin eine Vollmacht. Nach Erteilung und Einreichung der Vollmacht dürfen Sie den Konsumenten vertreten.  


Ihre Optionen als Vertreter*in

Als bevollmächtigter Vertreter können Sie für den Konsumenten / die Konsumentin:

 
Eine Übersicht aller Optionen finden Sie hier.


Code of Conduct

Nehmen Sie uns als Verbandsmitglied von «Inkasso Suisse» in die Pflicht
 

www.inkassosuisse.ch 


Kontakt für Mitglieder Dachverband Schuldenberatung

Die nachfolgenden Kontaktdaten und Angaben sind ausschliesslich für Mitglieder vom Dachverband Schuldenberatung (Mitgliederliste), sofern es sich um Sanierungen nach SchKG Art. 333, 293 sowie um alle aussergerichtlichen Sanierungen (nicht SchKG) handelt.

Kontaktangaben:

E-Mail: legal.bankruptcy@intrum.com
Postanschrift: Intrum AG, Legal Bankruptcy, Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach