Schützen Sie sich vor betrügerischen Anrufen und Nachrichten  

Intrum wird Sie niemals auffordern, persönliche Informationen wie Passwörter oder Verifizierungscodes telefonisch, per E-Mail oder SMS weiterzugeben. Sollten Sie eine solche Aufforderung erhalten, reagieren Sie nicht darauf. Loggen Sie sich in unser Konsumentenportal ein, um die Details Ihrer Forderung einzusehen.

 

 

Die Forderung ist nicht mehr offen

Ich habe bereits an den Gläubiger bezahlt

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Wie informiere ich Intrum?

Wenn Sie uns den entsprechenden Zahlungsbeleg zukommen lassen, werden wir uns mit Ihrem Gläubiger in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass Ihr Fall geschlossen wird.

Der einfachste und schnellste Weg den Zahlungsbeleg zu übermitteln ist über unser Konsumentenportal.

  • Wählen Sie sich in das Konsumentenportal ein mit den Daten, die Sie oben rechts auf unserem Schreiben finden.
  • Klicken Sie dann (bei dem entsprechenden Fall) auf das Briefsymbol, um eine Nachricht zu schreiben
  • Wählen Sie anschliessend bei Betreff «bereits bezahlt» aus und laden Sie bei «Datei anhängen» den Zahlungsbeleg hoch

Falls Sie keine Möglichkeit haben, sich in unser Konsumentenportal einzuwählen, senden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg inklusive der Angaben zu dem entsprechenden Inkassofall an inkasso.ch@intrum.com