Alle FAQ

Damit Sie einfach und rasch Antworten erhalten, haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Zahlungserinnerung & Fragen zur Forderung

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Zahlungserinnerung & zur offenen Forderung

Wieso habe ich ein Schreiben von Intrum erhalten?

Sie haben eine Dienstleistung oder Ware erhalten und die Rechnung nicht bezahlt. Der Gläubiger hat uns deshalb beauftragt, das Inkassoverfahren zu übernehmen und eine Zahlungslösung mit Ihnen zu finden.

Ich habe bereits an den Gläubiger bezahlt.

Wenn Sie uns den entsprechenden Zahlungsbeleg zukommen lassen, werden wir uns mit Ihrem Gläubiger in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass Ihr Fall geschlossen wird. Weitere Informationen

Ich weiss nicht, um welchen Gläubiger es sich handelt.

Melden Sie sich bei uns. Nachdem wir Sie mittels Namen, Adresse und Geburtsdatum identifiziert haben, können wir Ihnen auch diesbezüglich nähere Auskunft geben. Kontakt Konsumentendienst

Können Sie mir Unterlagen bzw. weitere Informationen zu der offenen Forderung senden?

Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Konsumentendienst. Sobald wir Sie identifiziert haben, können wir Ihnen die Unterlagen zur Forderung zustellen (Rechnungs- und Vertragskopie, Verlustscheinkopie, usw.).

Ich habe die bestellte Ware an den Gläubiger zurückgeschickt.

Damit wir Ihre Rücksendung mit unserem Kunden abklären können, senden Sie uns bitte eine Kopie der Postquittung  (Rücksendenachweis, etc.) unter Angabe Ihres Anliegens und Ihrer Inkassonummer an inkasso.ch@intrum.com.

Ich habe die angemahnte Dienstleistung/Ware nie in Anspruch genommen bzw. bestellt.

Mithilfe der uns vorliegenden Unterlagen kann der Sachverhalt geklärt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Konsumentendienst. Möchten Sie die Forderung bestreiten? Dann füllen Sie bitte das Formular auf unserer Webseite aus.

Sie haben ein Schreiben erhalten, ohne etwas mit der geltend gemachten Forderung zu tun zu haben?

Sie haben ein Schreiben erhalten, ohne etwas mit der geltend gemachten Forderung zu tun zu haben? Dann wurden Sie vielleicht Opfer eines Identitätsdiebstahls oder es liegt eine versehentliche Identitätsverwechslung vor. Weitere Informationen

Woher bekommt Intrum meine Daten?

Ihre Daten werden uns von Ihrem Gläubiger übermittelt. Die Gläubiger schicken uns die Kontaktdaten und weitere Informationen bezüglich der Zahlung der offenen Forderungen. Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt. Informieren Sie sich über unseren Datenschutz.

Forderung begleichen

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Begleichung der Forderung

Wie kann ich meine Forderung bezahlen?

Sie können den offenen Betrag entweder Einzahlungsschein oder über das Konsumentenportal begleichen. Weitere Informationen

Kann ich auch in Raten bezahlen?

Grundsätzlich fahren Sie mit einer Vollzahlung am besten. Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse eine Vollzahlung nicht zulassen, werden wir gerne eine Zahlung in Raten prüfen. Weitere Informationen

Warum muss ich bei einer Ratenzahlung einen Teilzahlungszuschlag bezahlen?

Ratenzahlungen generieren für uns zusätzlichen Aufwand. Zudem gewähren wir Ihnen damit eine längere Zahlungsfrist. Diesen Mehraufwand müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Ich kann ich die Forderung zur Zeit nicht bezahlen und benötige einen Zahlungsaufschub

Wenn Sie zurzeit zahlungsunfähig sind und uns dies glaubhaft belegen, stundet Intrum Ihre Forderungen für 12 Monate. Weitere Informationen

Gläubigerkosten & Verzugsschaden

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Gläubigerkosten & Verzugsschaden

Muss ich zusätzliche Kosten bezahlen?

Gemäss Artikel 106 des Obligationenrechts sind Sie dazu verpflichtet, die Zusatzkosten zu übernehmen.

Was sind Bearbeitungsgebühren gemäss AGB?

Die Bearbeitungsgebühren sind vom Kunden in den AGB festgehaltene und ausgewiesene Gebühren, welche bei der Übergabe an einen Inkassodienstleister aufgrund von Zahlungsverzug zu tragen kommen.

Wie wurde der Verzugszins berechnet?

Nach Ablauf der Zahlungsfrist verlangt der Gläubiger gemäss Art.104 OR zusätzlich zur ausstehenden Forderungen einen Verzugszins von 5% der Gesamtforderung.

Der Verzugszins wird nicht vom Inkassounternehmen erhoben; er steht dem Gläubiger zu.

Was ist ein Verzugsschaden?

Der Verzugsschaden ist der finanzielle Schaden des Gläubigers und rechtlich nach Art. 106 OR ein sogenannter Verspätungsschaden.

Ein Gläubiger erleidet einen Verzugsschaden, weil Schuldner sich mit Zahlungen verspäten und er deswegen ein Inkassounternehmen beauftragen muss. Dieses Inkassoangebot kostet natürlich Geld – dadurch entstehen dem Gläubiger höhere Kosten, als der Verzugszins abzudecken vermag.

Das Gesetz besagt, dass der Gläubiger solche Kosten, also seinen Verzugsschaden, nicht selbst bezahlen muss. Schaltet er ein Inkassounternehmen ein, darf er diese Kosten dem Schuldner weiterverrechnen.

In der Schweiz wird dies als „Verursacherprinzip“ bezeichnet, was heisst, dass derjenige für die Kosten aufkommen muss, der sie letztlich verursacht hat.

Wie setzt sich der Verzugsschaden zusammen?

Der Verzugsschaden wird gemäss den Richtlinien und der offiziellen Verzugsschadentabelle des Verbandes «Inkasso Suisse» ermittelt.

Muss ich eine Schuldanerkennung unterschreiben?

Die Schuldanerkennung dient der Bestätigung unserer Abmachung und der Anerkennung der Forderung.

Betreibung

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Betreibung

Ich wurde betrieben. Wie lange bleibt der Eintrag im Betreibungsregister?

Das Betreibungsamt ist gesetzlich verpflichtet, Dritten während 5 Jahren nach Abschluss des Verfahrens, Auskunft über ein allfälliges Betreibungsverfahren zu geben. Jede Person, die ihr Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, eine Betreibungsauskunft über eine dritte Person zu verlangen.

Kann ich meinen Eintrag im Betreibungsregister löschen lassen?
  • Eine Löschung des Eintrages ist unter gewissen Umständen möglich. Bitte kontaktieren Sie uns.
  • Seit 1. Januar 2019 können Konsumenten und Firmen, welche der Meinung sind, zu Unrecht betrieben worden zu sein verlangen, dass eine Betreibung nicht mehr auf einer Betreibungsauskunft angezeigt wird. Weitere Informationen finden Sie hier
Wie lange bleiben Verlustscheine im Betreibungsregister aufgeführt?

Das Betreibungsamt unterscheidet das Betreibungs- und Verlustscheinregister. Die Löschung im Verlustscheinregister wird von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt. Leider gibt es keinen Gesetzesartikel, der die Handhabung regelt. Grundsätzlich ist das Betreibungsamt aber dazu verpflichtet, sobald es Kenntnis einer Zahlung hat, den Verlustschein vom Gläubiger einzufordern und diesen aus dem Register zu löschen. Im Betreibungsregister bleibt die Betreibung aber nach wie vor während 5 Jahre bestehen, mit dem Vermerk, dass der Verlustschein bezahlt wurde.

Bonitätsprüfung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Bonitätsprüfung

Können Sie mir meine Bonität mitteilen?

Ja. Wenden Sie sich mit einer schriftlichen Anfrage an uns und legen Sie dieser eine Ausweiskopie bei.

Kontaktformular für Auskunftsbegehren

Wann erhalte ich Auskunft von Intrum?

Die Anfragen werden innerhalb von 30 Tagen beantwortet.

Ist die Auskunft bei Intrum kostenpflichtig?

Nein. Die Anfrage ist kostenlos.

Weshalb muss ich meinen Personalausweis einreichen?

Die informationelle Selbstbestimmung ist zentral im Datenschutzgesetz festgeschrieben. Jede Person kann selbst entscheiden, ob ihre Personendaten bearbeitet werden oder nicht. Die Einreichung des Personalausweises ist eine Sicherheitsmassnahme, um verifizieren zu können, dass es sich tatsächlich um die anfragende Person handelt. Zudem regelt die Verordnung zum Datenschutzgesetz (DSGVO) die Identifizierung

Wie lange dauert es nach einem Inkassofall, bis meine Bonität wiederhergestellt ist?

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gerne überprüfen wir Ihren Fall detailliert. Stellen Sie ein Auskunftsbegehren an uns und vermerken diese Frage im Feld "Bemerkungen".

Kontaktformular für Auskunftsbegehren

 

Ich habe meine offenen Forderungen beglichen und kann noch immer nicht auf Rechnung bestellen.

Gerne überprüfen wir Ihren Fall. Dafür benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.

Kontaktformular für Erläuterung Bonitätsprüfung

Ist die Bonitätsprüfung überhaupt legal?

Ja. Im Datenschutzgesetz ist unter Art. 31 Abs. 2 lit. c DSG der Rechtfertigungsgrund erläutert. Im Rahmen einer Kreditvergabe kann die Bonität der anfragenden Person überprüft werden.

Hier liegt eine Persönlichkeitsverletzung/Verleumdung vor.

Intrum ist rechtlich dazu berechtigt, Bonitätsprüfungen durchzuführen (Art. 13 Abs. 2 lit c DSG).
Wir überprüfen Ihr Anliegen gerne, bitte verwenden Sie hierfür unser Kontaktformular für Erläuterung Bonitätsprüfung Bitte beachten Sie, dass wir eine Kopie Ihres Ausweises benötigen, um Ihr Anliegen zu bearbeiten.

Wieso werden meine Daten bearbeitet? Die Datenbearbeitung erfolgte ohne mein Einverständnis.

Gestützt auf Art. 31 Abs. 2 lit c DSG ist eine Bearbeitung der Personendaten zulässig, wenn es sich um einen Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages handelt.

Kann ich falsche Daten berichtigen lassen?

Ja. Das Gesetz sieht ein Berichtigungsrecht vor (Art. 5 Abs. 2 DSG).

Kontaktformular für Berichtigungsbegehren

Allgemeine Fragen

Häufige Fragen

Häufige allemeine Fragen

Ich bin umgezogen. Wie melde ich meine neue Adresse?

Ihre neue Adresse können Sie uns über das Konsumentenportal übermitteln. Wählen Sie dazu bitte "neue Nachricht" und dann "Änderung der Kontaktdaten" aus.

Wie logge ich mich in das Konsumentenportal ein?

Die Login Daten finden Sie oben rechts auf dem Schreiben, das sie von uns erhalten haben. Wählen Sie sich damit an LINK Konsumentenportal.

Wenn Sie das Schreiben nicht erhalten haben oder sie Hilfe brauchen, melden Sie sich bitte bei unserem Konsumentendienst.