Der Verzugsschaden ist der finanzielle Schaden des Gläubigers und rechtlich nach Art. 106 OR ein sogenannter Verspätungsschaden.
Ein Gläubiger erleidet einen Verzugsschaden, weil Schuldner sich mit Zahlungen verspäten und er deswegen ein Inkassounternehmen beauftragen muss. Dieses Inkassoangebot kostet natürlich Geld – dadurch entstehen dem Gläubiger höhere Kosten, als der Verzugszins abzudecken vermag.
Das Gesetz besagt, dass der Gläubiger solche Kosten, also seinen Verzugsschaden, nicht selbst bezahlen muss. Schaltet er ein Inkassounternehmen ein, darf er diese Kosten dem Schuldner weiterverrechnen.
In der Schweiz wird dies als „Verursacherprinzip“ bezeichnet, was heisst, dass derjenige für die Kosten aufkommen muss, der sie letztlich verursacht hat.