Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

Allzu schnell passieren Dinge im Leben, die zu einer Überschuldung führen. Damit Menschen Luft und Zeit erhalten, um in Ruhe aus ihrer angespannten Situation herauszukommen, fordert Intrum Konsumentinnen und Konsumenten auf, ihre Zahlungsunfähigkeit zu belegen. Bei entsprechender Dokumentation wird die Forderung für 12 Monate gestundet.

Schwierige Lebenssituation wie beispielsweise Unfall, Krankheit, Scheidung oder Arbeitslosigkeit führen allzu schnell in eine Verschuldungssituation, aus der man oft nicht so schnell wieder hinaus findet. Auf der einen Seite ist das Einkommen plötzlich weg oder nur noch in reduziertem Mass vorhanden, auf der anderen Seite bleiben die Fixkosten aber nach wie gleich hoch. Dies belastet nicht nur finanziell sondern auch psychisch. Intrum unterstützt Konsumentinnen und Konsumenten dabei, dass sie genügend Zeit und Luft erhalten, um ihre finanzielle Situation in Ruhe regeln zu können.

Ist ein Konsument oder eine Konsumentin zahlungsunfähig, stundet Intrum die Forderungen für 12 Monate. Die Zahlungsunfähigkeit muss glaubhaft belegt werden. Dazu reicht es, eines der folgenden, aktuellen Dokumente einzureichen – entweder per E-Mail oder per Upload auf der Webseite intrum.ch/insolvenz:

  • Sozialhilfebestätigung (nicht älter als 12 Monate)
  • Bescheinigung Ergänzungsleistungen alle (nicht älter als 12 Monate)
  • Unterschriebene Steuererklärung: 4 Seiten mit Personalien, Einkünften, Abzügen, Vermögen, Wertschriften- & Guthabenverzeichnis (nicht älter als 12 Monate)
  • Verlustschein (Art. 115 SchKG), Konkursverlustschein oder Pfändungsunterlagen (nicht älter als 12 Monate)
  • Bestätigung Massnahmenvollzug oder laufende Strafuntersuchung „U-Haft“ (nicht älter als 12 Monate)

Ist die Zahlungsunfähigkeit ausreichend belegt, werden die bestehenden Forderungen gestundet (zukünftige Fälle sind von der Stundung ausgeschlossen). Bleibt die finanzielle Situation unverändert, kann die Stundung durch das erneute Einreichen aktueller Unterlagen verlängert werden.