Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

QES für höchste Beweiskraft

Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) bildet den Goldstandard von digitalen Unterschriften. Sie ist wegen ihrer umfassenden Sicherheitsmechanismen einer «nassen» Unterschrift rechtlich gleichgestellt. 
 

In Schweizer oder anderen europäischen Gesetzen ist für viele Verträge und Dokumente die sogenannte Schriftform vorgeschrieben. Von den drei Signatur-Niveaus erfüllt ausschliesslich die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) das gesetzlich vorgeschriebene Schriftform-Erfordernis und ersetzt deshalb die handschriftliche Unterschrift in diesen Fällen. 

Anwendungsgebiete der QES

  • Höchste rechtliche Verbindlichkeit und Sicherheitsstandards
  • Prozesse mit Schriftform-Erfordernis
  • Verträge mit Konsumenten und Privatkunden
  • Beste Beweiskraft 

Die Unterschiede zwischen FES und QES liegen vor allem in der Zertifikatsausstellung, der Identifikation der Unterzeichnenden, dem gewählten Authentifizierungsverfahren und der rechtlichen Wirkung. Zertifikate für QES dürfen ausschliesslich von sogenannten qualifizierten Vertrauensdienste-Anbietern (qTSP) ausgestellt werden und unterliegen strengen Vorgaben in Bezug auf IT-Sicherheit und Datenschutz, die regelmässig von unabhängigen Stellen geprüft werden. FES-Zertifikate müssen hingegen nicht zwingend von einem qTSP ausgestellt sein. 
 
Für eine QES ist zwingend eine Identifikation der Unterzeichnenden erforderlich, zusammen mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung, beispielsweise über eine SMS-TAN oder per App.
Abschliessend gilt eine Beweislastumkehr: Fortgeschrittene Elektronische Signaturen unterliegen der freien richterlichen Beweiswürdigung. Im Gegensatz dazu verfügt eine QES über eine weitreichende Beweiskraft und ist rechtlich einer physischen Unterschrift gleichgestellt. Es liegt in der Verantwortung derjenigen, die die elektronische Unterschrift anzweifeln, zu beweisen, dass sie nicht von ihnen oder unter falschen Umständen erstellt wurde. 
Bei Unsicherheit über Rechtslage und -folgen, empfiehlt sich deshalb der Einsatz einer Qualifizierten Elektronischen Signatur. 

Die unterschiedlichen Signatur-Niveaus:

 

EES

FES

QES

Einfache
Elektronische Signatur

Fortgeschrittene Elektronische Signatur

Qualifizierte
Elektronische Signatur

Beweiskraft: tief

Beweiskraft: hoch

Beweiskraft: höchste

Sie sind sich unsicher, welches Signatur-Niveau Sie für Ihren Anwendungsfall wählen sollen?

Wir unterstützen Sie gerne, sprechen Sie uns an!